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HANDYSIGNATUR

Nutzungsmöglichkeiten:

https://ma-portal.noe.gv.at                     eReiserechnung

www.edusig.gv.at                                     Amtssignatur

www.signaturpruefung.gv.at                  signierte .pdf auf Echtheit überprüfen

www.sozialversicherung.at                      Praktikumsnachweis via Versicherungsdatenauszug

E-Tresor, der digitale Datensafe

sendstation.at
Elektronischer Versand von Einschreibebriefen mit Aufgabe- und Abholbestätigung!

Elektronischer Zustelldienst - MeinBrief.at oder BRZ Elektronischer Zustelldienst
Sie sparen sich den Weg auf das Postamt und haben jederzeit von überall Zugriff auf Ihr Postfach. Die elektronische Zustellung ermöglicht Ihnen Verwaltungswege vom Anfang bis zum Ende elektronisch abzuwickeln.

Finanzonline des BM.F
Ermöglicht z.B. Lohnsteuerausgleich, Einkommenssteuererklärung, Ohne, dass Sie extra Username/Passwort anfordern (und merken) müssen.

Postservices einfach nutzen
Mit den Online-Services bietet Ihnen die Österreichische Post AG eine einfache und sichere Möglichkeit, Postservices direkt online zu beauftragen.

Briefe im Internet - Postserver.at oder www.briefbutler.at
Eine echte Alternative zum traditionellen Briefversand inkl. Dateianhänge einfach online.

Unternehmensserviceportal (USP)
Das Unternehmensserviceportal (USP) ist die Verbindung der Verwaltung zur Wirtschaft. Maßgeschneiderte Informationen und die gebündelten E-Government-Anwendungen des Bundes mit Single-Sign-on-Funktion ermöglichen Behördenwege per Internet.

Portal Austria                       Bildok Meldung

Zentralesmelderegister      elektronischer Meldezettel

BVA                                       verschiedenste Versicherungsnachweise

JanoS, …..

Möglicher Fehler beim Einstieg in das System www.ma-portal.gv.at:

Bitte diesen, durch einen Probeeinstieg vor den Schulungen ausschließen.

Es werden die Namen zwischen IPA Daten (Buchhaltung LSR) mit dem ZMR abgeglichen.

Wenn die Schreibweise der Namen unterschiedlich sein sollte, führt das dazu, dass sich der Lehrer nicht bei ma-portal anmelden kann.

Was tun? Richtigstellung des Namens beim Meldeamt, oder in der Buchhaltung (Frau Haslinger).

Elektronische REISERECHNUNG

RICHTIGE VORGEHENSWEISE

  1. Lehrer will eine Fortbildung machen – Stellt zumindest eine Woche vor der Reisebewegung einen DRA. AUCH bei PH Veranstaltungen!!!! Wichtig: Je genauer der DRA ausgefüllt wird, desto weniger Aufwand ist bei der eRR. Warum? Daten für die eRR können aus dem DRA übernommen werden.
  2. Bewilliger (Direktor/BSI/DA Obmann) erhält ein Infomail. Bewilligt, oder lehnt ab.
  3. Lehrer erhält ein Infomail auf PANr@schule-noe.at.
  4. Reisewewegung wird durchgeführt oder nicht.
  5. eRR wird gestellt. Funktioniert erst ab dem Tag nach der Reisebewegung. Dh.: Am Abend, kann für eine Reisewegung, die an diesem Tag durchgeführt wurde, noch NICHT gestellt werden. Daten können aus dem DRA übernommen werden. DRA verliert mit dieser RR seine Gültigkeit.
  6. Bewilliger (Direktor/BSI/DA Obmann) erhält ein Infomail.
  7. Bewilligt oder nicht. Im Falle der Bewilligung erhält der Bearbeiter des LSR ein Infomail, ….. Auszahlung. Im Falle einer Ablehnung erhält der Lehrer ein Infomail, und muss die RR korrigieren.
  8. Reiserechnungsleger sieht immer, wie weit seine Reiserechnung bearbeitet bzw. bereits ausbezahlt wurde.
  9. Beilagen: Einladungen bei NICHT PH Veranstaltungen, zusätzliche Kosten, … müssen eingescannt (mit dem Mobiltelefon fotografiert, und auf PC übertragen) und hochgeladen werden.
  10. Handysignatur
  11. Zugang Dienstemailadresse (PANr@schule-noe.at) – AUCH Direktor und Stv.
  12. Scanner zum Einscannen von Beilagen werden vom Schulerhalter, wenn erforderlich bereitgestellt.

Für Dauerdienstreiseaufträge gilt:

Diese müssen 1x gestellt werden, und können bei jeder damit in Verbindung stehenden Reiserechnung verwendet werden.

HINWEIS – lt. Buchhaltung LSR Frau Scheikl:

Reiserechnungen dürfen nicht ausschließlich von Dienstort – Schulungsort – Dienstort gestellt werden. Auch wenn dies kürzer ist. Reiseantritte zeitig in der Früh von der Schule weg und auch Rückkünfte am Abend in die Schule müssen glaubwürdig begründet werden. Sondern:

Die tatsächliche Reisebewegung. Hängt mit dem Fahrtkostenzuschuss und der Pendlerpauschale zusammen. Finanzamt überprüft angeblich die Reiserechnungen (über Datenabgleich). Folge: bei falscher Verrechnungsart können Rückzahlungsforderungen entstehen.

SCHULUNGEN

Ab Februar 2014. Lehrer hat dadurch keinen Nachteil bei der Auszahlung.

Was muss im Vorfeld erledigt werden:

Was benötigt jeder Lehrer bei den Schulungen:

-         sein Mobiltelefon, das für die Handysignatur registriert wurde.

-         seine Zugangsdaten für folgende Emailadresse: PANr@schule-noe.at (auch Direktor)

-         ev. Belege, die dem DRA oder der RR angefügt gehören.